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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 4 vom 01.11.2023

VALOXX® GmbH
Baluschekstraße 1
01159 Dresden

§ 1 Geltungsbereich


(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen, Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten sowie Digitalisierungs- und Automatisierungsleistungen, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung der Marketingmaßnahmen) zwischen dem Kunden und der Marketingagentur VALOXX GmbH, Baluschekstraße 1, 01159 Dresden, (nachfolgend Agentur genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Agentur in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Vorbereitung, Planung, Gestaltung, Texterstellung und Durchführung der Programmier-, Gestaltungs- und Prozess-optimierungsmaßnahmen für Werbe- und IT-Projekte enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Hostingkosten, Kosten für Erstellung und Umzug einer Domain, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Agentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Auftragsinhalts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss vom Kunden initiiert werden, können einen Einfluss auf die bereits erbrachten und noch abzuschließenden Leistungen und den vereinbarten Liefertermin haben. Änderungswünsche hat der Kunde der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die Änderungen werden im Rahmen eines Nachtrages abgerechnet. De Kunden steht - aufgrund dieser Abweichungen - kein Kündigungsrecht zu.

(4) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Leistungen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Programmierern, Beratern, Grafikern, Künstlern etc. die zur erfolgreichen Durchführung des Auftrages als erforderlich angesehen werden.

(5) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch werden damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

§ 5 Pflichten des Kunden, Mitwirkung

(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind und im Besitz der Urheberrechte ist und dieser der Agentur im Rahmen der Tätigkeiten überträgt. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Zahlung und Verzug

(1) Alle Preise und Honorare beinhalten jeweils die gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. In der Regel werden 50% des Auftragswertes als Anzahlungsrechnung mit Auftragserteilung gestellt.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Die Dienstleistung bleibt im Eigentum der VALOXX GmbH, bis die Schlussrechnung vollständig bezahlt wurde, selbst wenn die Leistung bereits übergeben oder auf einem Server des Kunden installiert wurde. Im Falle einer ausstehenden Zahlung kann der Auftraggeber die erbrachte Leistung deaktivieren.

§ 7 Konzeption, Präsentation, Urheberschutz

(1) Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Agentur (z.B. Marketingkonzepte, Digitalisierungs- und Automatisierungsleistungen, Programmiertätigkeiten, Datenbankkonzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Konzepten, Lösungen und Prozessen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Von der Agentur wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.

§ 8 Farben und Bildmuster / Abbildungen

Die Agentur weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt der Agentur diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.

§ 9 Kündigung / Stornierung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen.

(2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der erbrachten Vorleistungen. Dazu gelten die in der Tabelle gezeigten Stornierungsgebühren.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
Stornierungskosten in % vom Auftragswert

§ 10 Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

(4) Die Software, Cloud- oder Online-Dienste, Plugins und Funktionen, die von der VALOXX GmbH zur Erstellung der Dienstleistung verwendet werden, sind zum Zeitpunkt ihrer Nutzung rechtskonform und ihre Nutzung ist durch den Urheber erlaubt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich aufgrund gesetzlicher Anpassungen oder vertraglicher Änderungen der Drittverträge die Rechtskonformität und Verwendbarkeit dieser Tools ändern können. Jegliche Änderungen in diesem Zusammenhang liegen außerhalb des Verantwortungs-bereichs der Agentur und unterliegen nicht der Haftung und Gewährleistung.

Gewährleistung für die Funktionalität der Systeme:


(5) Wir gewährleisten die Funktionalität der Systeme für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Projektübergabe oder Onlineschaltung, sofern nicht anderweitig schriftlich z.B. durch einen Servicevertrag vereinbart.

(6) Die Gewährleistung bezieht sich auf die ordnungsgemäße Funktionsweise der Systeme gemäß den vereinbarten Spezifikationen, Angebotstexte, Pflichtenhefte oder Funktionalitäten zum Zeitpunkt der Projektübergabe oder Onlineschaltung.

(7) Innerhalb des Gewährleistungszeitraums werden auftretende Mängel, die die Funktionalität der Systeme beeinträchtigen, von uns nach eigenem Ermessen und angemessener Frist behoben.

(8) Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäße Änderungen an den Systemen vorgenommen haben oder wenn die Beeinträchtigung der Funktionalität auf unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Wartung oder äußere Einflüsse (z.B. Hacking, Kidnapping etc.) zurückzuführen ist.

(9) Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Agentur.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der Agentur unverzüglich schriftlich zu melden und angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(11) Eine Haftung für Schäden, die durch den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Systeme oder an externen Systemen, die mittels Schnittstellen an die Systeme die durch die Agentur erbracht worden sind, entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(12) Etwaige weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.

§ 11 Haftungsausschluss

(1) Die Agentur haftet entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Agentur nur, soweit ihr bzw. ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Auftragswertes nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

(6) Die Software, Cloud-Systeme, Datenbankenlösungen, Plugins und Funktionen, die von der VALOXX GmbH zur Erstellung der Dienstleistung verwendet werden, sind zum Zeitpunkt ihrer Nutzung rechtskonform und ihre Nutzung ist durch den Urheber erlaubt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich aufgrund gesetzlicher Anpassungen oder vertraglicher Änderungen der Drittverträge die Rechtskonformität und Verwendbarkeit dieser Tools ändern können. Jegliche Änderungen in diesem Zusammenhang liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs und unterliegen nicht der Haftung und Gewährleistung.

Haftungsausschluss für Stockbilder und Filmmaterial des Kunden:


(7) Die Nutzungsrechte für die Stockbilder, die von VALOXX eingesetzt werden, liegen bei VALOXX und werden dem Kunden ebenfalls übertragen, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

(8) Die Dauer der Nutzung der Stockbilder richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Urheber oder dessen Agentur. Informationen über die konkrete Nutzungszeit können bei VALOXX oder dem Urheber erfragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Nutzungszeit einzuhalten und eine etwaige Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.

(9) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Bilder und Filmmaterial, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung und Nutzung von Bildern und Filmmaterial und sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte oder eine entsprechende Lizenz für das bereitgestellte Material zu verfügen.

(10) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Bildmaterials entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verletzungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte.

(11) Die Agentur behält sich das Recht vor, die Verwendung von vom Kunden zur Verfügung gestelltem Bildmaterial abzulehnen oder zu entfernen, falls es Hinweise auf eine Rechtsverletzung oder eine Verletzung der Nutzungsrechte gibt.

Haftungsausschluss bei Hacking oder Entführung von Webseite oder Server:


(12) Die Marketingagentur VALOXX GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verzögerungen, die durch unbefugten Zugriff (Hacking) auf die Webseite oder den Server auf dem die Dienstleistung erbracht wird oder durch deren Entführung oder Beeinträchtigung verursacht werden. Der Kunde erkennt an, dass die Sicherheit und Integrität seiner Webseite und seines Servers nach Übergabe und/oder Projektabschluss in seiner eigenen Verantwortung liegen.

(13) Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Website und den Server vor Hackerangriffen, Entführung oder anderen Sicherheitsverletzungen zu schützen. Die Marketingagentur wird sich nach besten Kräften bemühen, die Webseite und den Server gemäß den vereinbarten Leistungen zu verwalten und zu schützen, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Sicherheit oder Integrität.

(14) Die Marketingagentur wird den Kunden unverzüglich über jegliche Sicherheitsverletzungen oder Verdachtsmomente informieren, sofern sie davon Kenntnis erlangt, und wird bei Bedarf bei der Wiederherstellung der Webseite oder des Servers unterstützen. In keinem Fall haftet die Marketingagentur jedoch für Schäden, die durch solche Sicherheitsverletzungen entstehen.

(15) Diese Haftungsausschlussklausel gilt für jegliche Art von Hacking oder Entführung, unabhängig davon, ob sie durch Dritte oder Mitarbeiter der Marketingagentur verursacht werden.

(16) Diese Klausel ist Teil des Gesamtvertrags zwischen dem Kunden und der Marketingagentur und hat Vorrang vor allen anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen wurden."

§ 12 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 13 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Dresden soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

§ 14 Salvatorische Klausel

Wenn Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sind oder werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung wird eine neue Formulierung verwendet, die, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die Absichten der Vertragsparteien, die das Abkommen schließen, so genau wie möglich widerspiegelt.

Dresden, den 01.11.2023

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